Die Abnahmereife ist der Zeitpunkt, zu dem das Werk ohne wesentliche Mängel vertragsgemäß hergestellt ist. Dann besteht eine Pflicht des Auftraggebers zur Abnahme.
Die Abnahmereife ist der Zeitpunkt, zu dem das Werk ohne wesentliche Mängel vertragsgemäß hergestellt ist. Dann besteht eine Pflicht des Auftraggebers zur Abnahme.